Schnelle Erstmaßnahmen ergreifen und Folgeschäden vermeiden

Bei Brandschäden sind schnelle Erstmaßnahmen zu ergreifen, um Gebäude und Inhalt zu sichern, die Entwicklung des Schadens zu stoppen, die Kontamination unbeschädigter Bereiche zu verhindern und Folgeschäden zu vermeiden. Inwieweit Gebäude- und Einrichtungsteile sowie Inhalte infolge Hitzeeinwirkungen, Ruß- und Kondensataufschlagungen oder Löschwasser endgültig beschädigt sind oder eine Sanierung technisch möglich und wirtschaftlich ist, stellt sich erst nach einer detaillierter Schadenaufnahme heraus.

Die anschließende Sanierung wird in enger Absprache mit allen Beteiligten, Geschädigten,  dem Versicherer und Sachverständigen, geplant und durchgeführt. Dabei gilt es ohne unnötige Unterbrechungen oder Verzögerungen mit dem fachgerechten Wiederaufbau durch Handwerksfirmen der entsprechenden Gewerke zu beginnen.

Unser Leistungsumfang:

  • Not- bzw. Erstmaßnahmen
  • Schadensaufnahme
  • Beseitigung der brandbedingten Belastungen
  • Geruchsneutralisierung
  • Wiederaufbau
  • Dokumentation

Für alle diese Maßnahmen gelten stets die VdS Richtlinien 2357 zur Brandschadensanierung.

NACH OBEN