Sturm-, Hagel- oder Blitzschäden: Was nun?
Der Klimawandel ist inzwischen für jedermann sicht- und auch spürbar: Immer öfter blitzt, stürmt oder hagelt es. Dächer werden abgedeckt, Fensterscheiben oder Markisen zerstört, Solaranlagen beschädigt, Keller überschwemmt.
Hier sollen häufig Folgeschäden an Gebäude und Hausrat durch Durchnässung klein gehalten werden, andererseits soll die Schadenstelle aber auch so lange unverändert gelassen werden, bis sie durch den Versicherer freigegeben wird. In dieser Situation hilft die Komplettabwicklung des Schadens durch den hpm Handwerker Schadendienst, der eine versicherungsgerechte Arbeitsweise und Dokumentation gewährleistet.
Unser Leistungsumfang:
- Not- bzw. Erstmaßnahmen
- Schadensaufnahme
- Beseitigung der Schäden
- Wiederaufbau
- Dokumentation
Welche Versicherung ist wofür zuständig?
- Für Schäden am Gebäude ist die Gebäudeversicherung zuständig.
- Die Hausratsversicherung ist für Schäden am Mobiliar zuständig.
- Durch Sturm zerstörte Markisen oder beschädigte Antennenanlagen werden zumeist über die Hausratversicherung abgedeckt, bei Gemeinschafseigentum kann allerdings auch die Gebäudeversicherung zuständig sein.
- Für Bruchschäden am Glas (Fenster, Türscheiben, Glasdächern etc.) haftet die Glasversicherung.
- Ist der Sturm so heftig, dass Gegenstände oder Bäume das Nachbargrundstück beschädigen, so ist die private Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers zuständig.
- Überschwemmungen des Gartens oder der Wohnung sind als Elementarschäden versichert.